"Klarstellung im Gesetz": Hubig will härter gegen Femizide vorgehen
10 May 2026, 08:15
Bisher gelten Mordlust, Habgier, Heimtücke, die Verdeckung einer anderen Straftat, die Befriedigung des Geschlechtstriebs und sonstige niedrige Beweggründe als Mordmerkmale. Künftig soll auch Femizid dazugehören, jedenfalls, wenn es nach Justizministerin Hubig geht.
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